Pirmasens: Haftstrafen für Feuerwehrmänner

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Artikelstatus: Fertig 20:58, 26. Aug. 2006 (CEST)
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Pirmasens (Deutschland), 26.08.2006 – Das Jugendschöffengericht im Amtsgericht Pirmasens verurteilte zwei Feuerwehrmänner zu jeweils zwei Jahren und sieben Monaten Gefängnis. Angeklagt waren ein 30-jähriger Industriemechaniker und ein 21-jähriger ehemaliger Heizungsbaulehrling. Beide waren Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Vinningen.

Die beiden haben im Zeitraum zwischen Juli 2003 und Anfang 2006 insgesamt sieben Brände gelegt. Am 18. Juli 2003 entzündeten sie sieben Heuballen auf einem abgeernteten Feld. Anfang September brannte dann ein von ihnen angezündeter Geräteschuppen vollständig nieder. Ebenso ein Wochenendhaus, in welches sie eine Woche später einbrachen und dort Feuer legten. Dabei entstand ein Sachschaden von 30.000 Euro. Nachdem der jüngere der beiden bei den Ermittlungen in Tatverdacht geriet, stellten beide ihr Handwerk ein. Erst im Mai 2005 entzündeten sie eine Tischdecke in einem Wochenendhaus. Diese glimmte jedoch lediglich. Am 21. Mai legten sie Feuer in einem bewohnbaren Gebäude an einem Minigolfplatz, welches vollständig niederbrannte. Der Wert des Gebäudes wird auf 20.000 Euro geschätzt. Am 4. Juli 2005 brannten sie ein weiteres Wochenendhaus, im Wert von 5.000 Euro, nieder. Zuletzt entzündeten sie einen Altkleidercontainer an der Felsalbhalle.

Auffällig war, dass die beiden sich stets als erste fertig ausgerüstet vor Ort einfanden. Überführt werden konnten die beiden jedoch erst, nachdem eine Videokamera sie beim Entzünden des Altkleidercontainers filmte. Beide gestanden ihre Taten.

Die Staatsanwaltschaft warf den beiden gemeinschaftliche schwere Brandstiftung in vier Fällen, Brandstiftung in zwei Fällen und versuchte Brandstiftung in einem Fall vor. Sie forderte für beide eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Das Gericht verhängte stattdessen eine Haftstrafe von 31 Monaten. Die beiden Täter erwarten Regressionsansprüche in Höhe von 60.000 Euro; Kosten, die durch die Feuerwehreinsätze entstanden sind und so weiter.

Beide Täter befinden sich in therapeutischer Behandlung.

Wikisource: Texte im Original zu „Auszug StGB - §§ 306 Brandstiftung ff.“.

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Quellen