Oberster Gerichtshof der Ukraine erklärt die Wahlen für ungültig und ordnet Wiederholung der Stichwahlen an

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Lage der Ukraine

Kiew (Ukraine), 03.12.2004 – Der Oberste Gerichtshof der Ukraine erklärt die Stichwahl um das Präsidentenamt vom 21. November 2004 auf Grund von Unregelmäßigkeiten und formalen Fristversäumnissen für ungültig.

Der originale Wortlaut beschränkt sich in seiner Begründung jedoch nur auf wenige der im Laufe der Gerichtsverhandlung bekanntgewordenen Manipulationen der Wahl.

Das Urteil nennt als Hauptgründe: „...ein und dieselben Bürger wurden mehr als einmal in die Wahlliste aufgenommen... dass Bürger auf die Liste gekommen sind, die nicht wahlberechtigt sind“, ohne weitere quantitative Angaben.

Ein weiterer angeführter Urteilsgrund war „ungleichmäßiger Zugang zu den Medien“, da im Osten und Süden des Landes während des Wahlkampfes beispielsweise nur regierungstreue Fernseh- und Radiosender zu empfangen waren und durch diese eine ausgewogene Informationsversorgung nicht erfolgte.

Das Gericht unser dem Vorsitz von Anatoliy Yarema verfügte in seinem Urteil außerdem, dass die Wahl bis zum 26. Dezember 2004 wiederholt werden müsse. Ein konkreter Termin muss noch vom Parlament und vom scheidenden Präsidenten Leonid Kutschma gefunden werden. Gegen die Entscheidung des Obersten Gerichtes können keine Rechtsmittel eingelegt werden.

Ministerpräsident Viktor Janukowitsch, der von der zentralen Wahlkommission zum Sieger der ersten Wahl um das ukrainische Präsidentenamt erklärt worden war, kündigte seine Kandidatur bei der Wiederholung der Wahl an.

Die Opposition um ihren Präsidentschaftskandidat Viktor Juschtschenko ( Partei „Unsere Ukraine“) fordert weiterhin den Rücktritt von Präsident Kutschma und Regierungschef Janukowitsch.

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Quellen