Oberst Klein vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss: Luftangriff nahe Kundus verteidigt

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Veröffentlicht: 23:38, 10. Feb. 2010 (CET)
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Berlin (Deutschland), 10.02.2010 – Bundeswehroberst Georg Klein stellte sich heute fünf Stunden lang den Fragen der Mitglieder des parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages zur so genannten Kunduz-Affäre. Am 4. September 2009 hatte Oberst Klein einen Luftangriff auf zwei Tanklastwagen in der Nähe von Kunduz (Afghanistan) befohlen. Die Tanklastwagen waren in die Hände von Aufständischen gefallen. Bei dem Luftschlag, der von US-Kampfflugzeugen ausgeführt worden war, waren neben einigen Taliban über 100 Zivilisten getötet worden.

Bei der Anhörung, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, verteidigte Oberst Klein den Luftangriff und übernahm die Verantwortung für die getroffene Entscheidung. Er bedauerte den Tod von Zivilisten. Klein machte von seinem Recht auf Verweigerung der Aussage keinen Gebrauch, sondern begann seinen Auftritt vor dem Ausschuss mit einem 90-minütigen Statement und beantwortete danach ausführlich die Fragen der 31 Ausschussmitglieder. Sowohl Vertreter der Regierungskoalition als auch der Opposition bekundeten ihren Respekt für die Bereitschaft Kleins zu einer Aussage vor dem Ausschuss. Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ernst-Reinhard Beck, erklärte nach der Sitzung des Ausschusses, Oberst Klein habe die Situation so beurteilt, dass seine Soldaten unmittelbar bedroht waren und der Luftschlag daher geboten war. Außerdem habe er glaubwürdig dargestellt, dass aus seiner Sicht keine Zivilisten gefährdet gewesen waren.

Vertreter der Regierungskoalition sahen Klein nach seiner Aussage vollständig entlastet. Dagegen stellten die Oppositionsvertreter im Ausschuss vor allem die Rolle der „Task Force 47“, zu der auch die Bundeswehr-Eliteeinheit Kommando Spezialkräfte (KSK) gehört, in Frage und forderten zu diesem Thema, zu dem Klein wenig sagen konnte, weitere Aufklärung.

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Quellen