Niedersächsisches Finanzgericht: Neuregelung der Pendlerpauschale ist verfassungswidrig

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Artikelstatus: Fertig 04:04, 6. Mär. 2007 (CET)
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Hannover (Deutschland), 06.03.2007 – Das Niedersächsische Finanzgericht sieht die Neuregelung der so genannten Pendlerpauschale für verfassungswidrig an. Mit Beschluss vom 27. Februar 2007 hat das Gericht ein anhängiges Verfahren ausgesetzt und das Bundesverfassungsgericht angerufen. Geklagt hatte ein Ehepaar aus Oldenburg.

Die Entscheidung des Gerichts bezieht sich insbesondere auf den Paragrafen 9, Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), der durch ein Steueränderungsgesetz der Bundesregierung vom 19. Juli 2007 zustande gekommen war. Die Regelung verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (GG, Artikel 3).

Nach der Neuregelung der Pendlerpauschale – von Juristen Entfernungspauschale genannt – durch das Bundesgesetz besteht Anspruch auf eine Anrechnung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben beim Finanzamt erst ab dem 21. Kilometer des Weges zur Arbeitsstätte.

Das Gericht argumentiert weiter, im Steuerrecht gelte das Prinzip der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit. Daraus ergebe sich, dass nur das Nettoeinkommen besteuert werden dürfe. Durch die Einschränkung des Werbungskostenabzugs verletze das Gesetz dieses so genannte Nettoprinzip. Das Gericht bezieht sich auch auf die Begründung in der Gesetzesvorlage, in der mit dem Zwang zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte argumentiert werde. Solche Erwägungen seien jedoch nach Ansicht des Gerichts in diesem Zusammenhang sachfremd.

Das Bundesfinanzministerium misst dem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts keine große Bedeutung bei. Ein Sprecher erklärte, Niedersachsen sei bekannt für solche Einschätzungen, die in der Regel in übergeordneten Instanzen nur geringe Erfolgsaussichten hätten.

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Quellen