Mounir El Motassadeq zu sieben Jahren Haft verurteilt

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Hamburg (Deutschland), 19.08.2005 – In der Neuauflage des weltweit ersten Prozesses um die Terroranschläge vom 11. September 2001 hat das Hanseatische Oberlandesgericht den Angeklagten Mounier El Motassadeq zu sieben Jahren Haft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Im zweiten Anklagepunkt, Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen, hielt der 4. Strafsenat den Angeklagten jedoch für unschuldig. Der Haftbefehl wurde wieder in Kraft gesetzt.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Höchststrafe von 15 Jahren Haft gefordert, die Verteidigung jedoch auf Freispruch plädiert. Der Angeklagte selbst hatte während des gesamten Prozesses geschwiegen.

Bereits im Jahre 2003 war Mounier El Motassadeq vom Oberlandesgericht zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aber aufgehoben und den Fall nach Hamburg zurückverwiesen, weil möglicherweise entlastende Beweise aus Amerika dem Gericht nicht zur Verfügung standen.

Die USA hatten daraufhin neues Material für den Prozess zur Verfügung gestellt. Der Vorsitzende Richter, Ernst-Rainer Schudt, sagte, das im Prozess als Beweismittel gewürdigte neue Material aus den USA habe weder in die eine noch in die andere Richtung ausreichende Beweiskraft.

Motassadeqs Anwälte hatten bereits vor dem Urteil angekündigt, im Falle eines Schuldspruchs erneut in Revision zu gehen. Nach dem Urteil sagte Motassadeqs Anwalt Ladislav Anisic dazu: „Wir wollten einen Freispruch und haben ihn nicht erreicht.“

Quellen