Meinungen:Letzter Akt im Justizdrama Horst Arnold: Prozess gegen Lehrerin hat begonnen

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Letzter Akt im Justizdrama Horst Arnold: Prozess gegen Lehrerin hat begonnen

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Da wird nun also über Heidi K. zu Gericht gesessen. Dabei erstaunt mich, dass sich die Angeklagte nicht auf den Standpunkt stellt: "Ich habe vor zwölf Jahren alle Fragen des Gerichts beantwortet. Unterdessen habe ich dieses Vorkommnis aus Selbstschutz komplett verdrängt. Ich kann mich darum leider an gar nichts mehr erinnern.".

Dazu kommt die beinahe unglaublich freche Anklage „schwere Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft“. Was Heidi K. verbrochen hat ist Meineid, Verleumdung und Falschaussage. Alles andere haben der Deutsche Staat und seine Handlanger zu verantworten. Und wenn die Delikte von Heidi K. schon verjährt sind, so ist das nicht die Schuld der Angeklagten.

Im Übrigen würde mich interessieren, welche Strafe denn der Richter erhalten hat, der damals Horst Arnold ohne gründliche Glaubwürdigkeits-Prüfung von Heidi K. der Vergewaltigung schuldig gesprochen hat. Das nämlich ist grobe Fahrlässigkeit. Und wenn diese Fahrlässigkeit zu Freiheitsberaubung und - mittelbar - zum Tode von Horst Arnold führt, dann ist das verbrecherisch.

Das korrekte Urteil im Fall Heidi K. wäre meines Erachtens ein Freispruch wegen Verjährung. Aber viel eher wird man wohl mit einer erneuten Gerichts-Farce die vorangegangene Gerichts-Farce übertünchen. --18:20, 19. Mai 2013‎ 190.129.197.16


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Traurig... Ein Menschenleben wurde vernichtet. Die Justiz ist mitschuldig. Kein Mitleid mit dieser Peson !

Lumanor

--212.238.17.109 9. Juni 2013, 12:30 Uhr nachsig

"...Freispruch wegen erwiesener Unschuld"???[Bearbeiten]

Erwiesene Unschuld bedeutet im Umkehrschluß: es ist BEWIESEN, das jemand anders eine Tat begangen hat ODER gar keine Tat vorlag.

Wie hat man denn bitte die "ERWIESENE UNSCHULD" festgestellt? Hat das angebliche Opfer bespielsweise irgendwo gesagt "Den Arnold habe ich schön drangekriegt?" Oder es irgendwo gepostet oder im Tagebuch stehen? Irgendetwas in der Art? Gibt es einen wundersamerweise aufgetauchten Zeugen?

Antwort: NEIN.

Also? Wie ist hier die Unschuld erwiesen worden?

Bevor also über die Gerichte und die Ermittler und die Staatsanwälte von damals hergezogen wird: erstmal nachdenken. Was damals wirklich passierte, wußten nur 2 Leute. Arnold und das angebliche Opfer. Da Arnold verstorben ist (ein Herzinfarkt kann auch durch Alkoholmißbrauch ausgelöst werden, nur mal angemerkt) bleibt nur noch eine. Und egal was sie sagt, kann man das glauben? Selbst wenn sie es zugeben würde: bei all dem Druck (selbst verschuldet oder nicht), bei all der wundersamen Sympathie für Arnold, würde sie da nicht irgendwann schon um ihre Ruhe zu haben zusammenklappen?

Erwiesene Unschuld? Erwiesen wird und wurde nichts. --213.68.238.112 13:20, 31. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]

Deine Gedanken sind nicht gerade alle falsch aber ziemlich zusammenhanglos ausgebreitet. Es fängt damit an dass völlig unklar ist auf was sich deine Überschrift bezieht, in diesem Artikel steht nichts direkt von Freispruch und erwiesener Unschuld (vom wem auch immer) --Itu (Diskussion) 19:52, 31. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]

Massiver Ausbau & Belegte Brote (Links)[Bearbeiten]

Nur so am Rande:

Gary Dee (Diskussion) 03:39, 4. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]