Mönchengladbach: Nicht vollstreckter Haftbefehl ermöglichte Doppelmord

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Artikelstatus: Fertig 23:00, 17. Mär. 2007 (CET)
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Lage von Mönchengladbach

Mönchengladbach (Deutschland), 16.03.2007 – Am vergangenen Freitag, den 9. März 2007, um 11:40 Uhr soll ein per Haftbefehl gesuchter 39 Jahre alter Mann nach einer Zivilgerichtsverhandlung seine 38-jährige Frau und eine 19-jährige gemeinsame Tochter erschossen haben. Zwei Stunden nach der Tat stellte er sich der Viersener Polizei. Der mutmaßliche Täter sowie seine Ehefrau waren türkischstämmig mit niederländischen Pässen.

Das getrennt lebende Ehepaar hatte nur kurz zuvor einen Termin beim Amtsgericht zu einem Sorgerechtsprozess, in den auch eine Gewaltschutzgesetzverhandlung gekoppelt war, wahrgenommen. Dabei ging es unter anderem darum, dass der Mann keinen Kontakt mehr zu der Frau und den drei 18, 13 und neun Jahre alten gemeinsamen Kindern herstellen und sich ihnen nicht näher als bis auf 500 Meter nähern sollte. Nachdem die Anwältin der Frau dem Richter mitgeteilt hatte, dass der Ehemann polizeilich gesucht werde, hatte dieser versucht, die Staatsanwaltschaft zu informieren. Statt der für den Haftbefehl zuständigen Staatsanwältin war jedoch nur eine Büroangestellte am Telefon. Diese bestätigte, dass gegen den 39-Jährigen ein Haftbefehl besteht, und gab an, die Polizei zu informieren. Laut Justizsprecher Joachim Banke sei aus ungeklärter Ursache nichts weiter passiert.

Da innerhalb von 30 Minuten keine Polizeibeamten erschienen waren, wollte der Richter den Termin nicht weiter aufschieben und eröffnete gegen 10:30 Uhr die Sitzung. Dem Niederländer wurde vorgeworfen, seine Frau übel zu belästigen. Der 39-Jährige gab jedoch an, es gehe ihm nur um die Kinder. Nach Aussagen der Anwältin des späteren Opfers handelte es sich um „eine völlig normale Auseinandersetzung, wenn es ums Familienrecht geht“. Der Niederländer sei „nicht aggressiv oder so“. Gegen 11:30 Uhr wurde die Verhandlung unterbrochen, da der Richter das Urteil am 23. März sprechen wollte. Danach konnte der in der Türkei geborene Niederländer das Gerichtsgebäude wieder verlassen. Zu dieser Zeit ging Celebi, die Anwältin der Frau, noch davon aus, dass der Haftbefehl vor dem Gebäude vollstreckt würde, „um den Kindern den Anblick zu ersparen, wie ihr Vater verhaftet wird“. Die Anwältin war überrascht, als der Mann einfach wegfuhr. Celebi riet der 38-Jährigen, sofort die Polizei zu rufen, falls ihr Ehemann vor der Wohnung auftauche. Die Frau fuhr eiligst nach Hause, wo jedoch bereits der Mörder – nach Zeugenaussagen der Ehemann – wartete.

Der Ehemann soll sofort aus seinem Wagen gestiegen und auf seine Frau zugegangen sein, um ihr in den Kopf zu schießen. Sie war sofort tot. Anschließend soll er die gemeinsame 19-jährige Tochter an den Haaren gepackt, ihr in die Augen geschaut und sie ebenfalls in den Kopf geschossen haben. Später starb die 19-Jährige, die noch den Notruf wählte, im Rettungshubschrauber. Die jüngere Tochter versteckte sich im Hausflur, während sich ihr Bruder hinter einem Fahrzeug verbergen konnte. Eine Stunde später stellte sich der Ehemann nach einem Fluchtversuch. Nachdem die Polizei bei einer Ringfahndung den mutmaßlichen Fluchtwagen sicherstellen konnte, ging der 38-Jährige in eine nahe Polizeiwache, wo er seine Schusswaffe auf den Tisch legte und sich widerstandslos festnehmen ließ.

Deutschland hat weltweit eine der niedrigsten Mordraten

Die Staatsanwaltschaft Krefeld überprüft derzeit unter anderem, ob ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen Justizangehörige eingeleitet werden kann. Gülsen Celebi gab an, dass ihre Mandantin „große Angst hatte“. Zuerst habe sie nicht damit gerechnet, dass der per Haftbefehl gesuchte Mann zur Verhandlung erscheinen würde. Nach ihren Informationen habe sich dieser in den Niederlanden aufgehalten. Als der 39-Jährige dennoch erschien, übergab sie dem Richter ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, das bewies, dass der Haftbefehl existierte. Da ihre Mandantin Angst hatte, habe Celebi „die Verhandlung sogar noch herausgezögert“. Ihre Mandantin sei davon ausgegangen, dass der Richter die Staatsanwaltschaft und Polizei informieren werde. „Ich dachte, dass sie ihn vor dem Gericht festnehmen“, so Celebi im Kölner Stadt-Anzeiger. Nachdem der Niederländer nach der Verhandlung dennoch nicht festgenommen worden war und auch keine Polizei in Sicht war, fuhr das spätere Opfer nach Hause. Dort fielen gegen 11:40 Uhr die tödlichen Schüsse auf Kopf und Oberkörper der Frauen. Die 38-jährige Frau war sofort tot; die 19-jährige Tochter wurde von einem Notarzt wiederbelebt, starb jedoch im Rettungshubschhrauber auf dem Weg ins Krankenhaus an inneren Verletzungen. Die beiden jüngeren Kinder entkamen dem Todesschützen.

Die Staatsanwaltschaft gab am vergangenen Dienstag eine Stellungnahme ab. Darin steht unter anderem: „Besonders betroffen sind wir, weil objektiv die Möglichkeit bestanden hätte, den Tatverdächtigen nach dem Familiengerichtstermin festzunehmen.“ Celebi, die beinahe nur muslimische Frauen vertritt und dort oft mit gewalttätigen Ehemännern zu tun hat, nennt das Ereignis einen Justizskandal. „Diese Morde hätten verhindert werden können, wenn ein per Haftbefehl gesuchter Gewalttäter nicht als freier Mann aus dem Gerichtssaal spaziert wäre.“ „Wäre der Haftbefehl im Polizeicomputer eingetragen worden oder hätte zumindest der Richter den Mann vor Ort verhaften lassen, würden die beiden Frauen noch leben“, so die Vorwürfe der Anwältin. Der Haftbefehl war offenbar nicht in den Fahndungscomputer eingespeist worden. Ein Polizeisprecher gab an, dass „bis zur Tat […] keine Kenntnis von dem Haftbefehl“ vorhanden gewesen sei. Der Fall wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft Krefeld „ganz besonders sorgfältig“ geprüft.

Vor einer Anhörung in Zivilsachen sei es unüblich, dass ein Auszug aus dem Strafregister eingeholt werde, so Joachim Banke gegenüber der Onlineausgabe des Spiegels.

Auch Politiker reagierten auf den Doppelmord. Roswitha Müller-Piepenkötter, die nordrhein-westfälische Justizministerin, kündigte an, die Aufklärung mit Hochdruck vorantreiben. Frank Sichau, der als justizpolitischer Sprecher der SPD-Landesfraktion fungiert, erklärte, dass ein mögliches Justizversagen Konsequenzen haben müsse. Unterdessen verlangen die Grünen, dass sich der Rechtsausschuss des Landtages mit dem Thema befassen soll.

Situation nach der Trennung

Das 39-jährige Opfer hatte sich vor zweieinhalb Jahren vor ihrem Ehemann getrennt. Nach der Trennung terrorisierte er die Frau unter anderem durch Stalking und indem er sie schlug. Mehr als einmal musste sie Zuflucht in Frauenhäusern, unter anderem in Gelsenkirchen, Herne und Krefeld, suchen. Oftmals habe der Mann rund um die Uhr in einem Auto vor der Tür gewartet, so Celebi, die auch angab, dass ihre Mandantin oftmals in Todesangst die Polizei gerufen habe. Die 39-Jährige rief auch einmal, als die Familie vom Ehemann eingesperrt wurde, die Polizei. Die Staatsanwaltschaft leitete anschließend ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Freiheitsberaubung ein, das jedoch eingestellt wurde. Ein Polizeisprecher meinte nun, der Ehemann „konnte und wollte sich mit der Trennung nicht abfinden“. Der Niederländer drohte immer wieder mit Suizid. Im September 2006 zeigte die 39-Jährige ihren Ehemann an, woraufhin er festgenommen, jedoch kein Haftbefehl erlassen wurde. Am 15. Februar 2007 wurde gegen ihn die Untersuchungshaft angeordnet, da er in dringendem Tatverdacht steht, seine Schwägerin vergewaltigt zu haben. Der Haftbefehl wurde jedoch nicht vollstreckt. Am 9. März soll der Gesuchte schließlich nach dem Gerichtstermin seine 39-jährige Frau und die 19-jährige Tochter erschossen haben; die beiden anderen Kinder konnten sich verstecken. Für die beiden Kinder, die zuerst in die Obhut des Jugendamtes kamen, wurde durch Gülsen Celebi neben psychologischer Hilfe auch Polizeischutz veranlasst, da die Familie des mutmaßlichen Doppelmörders nach Celebis Angaben versuchen könnte, die Kinder zu entführen. Die beiden Toten sollen im zentralanatolischen Kayseri bestattet werden.

„Bis es zu spät war“, stellte Celebi fest, seien „die Hilferufe dieser Frau […] nicht ernst genommen worden“.

Quellen