Landgericht Frankfurt: Kindermörder Gäfgen fordert Schadenersatz und Schmerzensgeld

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Veröffentlicht: 21:21, 17. Mär. 2011 (CET)
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Frankfurt am Main (Deutschland), 17.03.2011 – Der wegen Mord an dem Jungen Jakob von Metzler verurteilte Gäfgen fordert 10.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz in nicht bekannter Höhe vom hessischen Staat. Er macht traumatische Spätfolgen geltend. Er sei von einem Vernehmungsbeamten mit Schmerzen, Vergewaltigung, einem Wahrheitsserum und mit dem Tod bedroht worden.

Markus Gäfgen verbüßt seit dem Jahr 2002 eine lebenslange Freiheitsstrafe im nordhessischen Schwalmstadt. Da im Urteil eine „schwere Schuld“ festgestellt wurde, kann 2017, nach 15 Jahren, noch nicht geprüft werden, ob eine Haftentlassung in Betracht kommt.

Der frühere Frankfurter Vizepolizeipräsident Wolfgang Daschner hatte einen Vernehmungsbeamten beauftragt den festgenommenen Gäfgen auf Wahrheitsserum und mögliche Schmerzen durch einen einfliegenden SEK-Beamten „vorzubereiten“. Seine Anordnung hatte er in einem Vermerk festgehalten und öffentlich gemacht. Man dachte damals, das Leben des entführten Jungen so retten zu können, nicht wissend, dass dieser schon Tage zuvor von Gäfgen getötet worden war.

Der Vernehmungsbeamte stand am Donnerstag als Zeuge vor dem Gericht und bestritt die Vorwürfe von Gäfgen im Detail. Er sagte aus: „Um Gottes Willen. Der strahlte so eine Kälte aus. Ich habe den in meinem Leben noch nicht berührt.“ Auch weitere Vorwürfe des Kindermörders seien weit überzogen.

Der Prozess dauert an, so soll noch ein medizinischer Gutachter und Wolfgang Daschner gehört werden.

In der Wikipedia gibt es den weiterführenden Artikel „Daschner-Prozess“.

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Quellen