Kanzleramt will Gesetzentwurf zum „Recht auf Akteneinsicht“ stoppen

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Bundeskanzleramt

Berlin (Deutschland), 11.12.2004 - Das Kanzleramt will den Gesetzentwurf zum Recht auf Akteneinsicht stoppen. Bereits 1998 einigten sich SPD und Grüne im Koalitionsvertrag auf die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetz, geworden ist bisher nichts daraus.

Mit diesem Gesetz würden alle Bürger Einsicht in nicht schutzbedürftige behördliche Akten bekommen. Nach bisherigem Recht gilt generell ein Amtsgeheimnis, welches die Herausgabe nur in „besonderen Fällen“ erlaubt.

Nachdem nun im Herbst 2004 der Gesetzesentwurf, auf Betreiben der Grünen auf die Tagesordnung gebracht wurde, soll er jetzt möglicherweise wieder davon gelöscht werden. Grund sind Bedenken von Innenminister Otto Schily. Er möchte den Informationsanspruch beschränken, sobald Belange bestimmter Bundesministerien davon betroffen sind. Außerdem will er die Antragsbearbeitung nicht an eine Frist binden, geplant war ein Monat.

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Quellen