Interessenverband „Haus & Grund“ mischt sich in Energiepolitik ein

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Veröffentlicht: 20:54, 8. Jun. 2010 (CEST)
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Berlin (Deutschland), 08.06.2010 – Die größte Interessengemeinschaft von privaten Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümern in Deutschland, der Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V., hat sich aktiv in die Energiepolitik eingemischt. Wie der Verband in seiner am 2. Juni veröffentlichten Pressemitteilung schreibt, begrüßt er „die von Union und FDP im Bundestag kürzlich verabschiedete Kürzung der Solarförderung“. Verbandspräsident Rolf Kornemann bezeichnet die geplante Gesetzesänderung „als wichtigen Betrag, um weiter steigenden Wohnnebenkosten entgegenzuwirken“ und fordert den Bundesrat auf, der Änderung zuzustimmen.

Damit hat sich die Interessengemeinschaft erstmals zu einem Thema im Bereich der Energiepolitik geäußert, von dem ihre Mitglieder nur am Rande betroffen sind. Zuletzt hatte der Verband vor einem Monat kritisiert, dass die Modernisierung von Heizungen nicht mehr gefördert wird.

Während die Solarförderung meist von Bauherren genutzt wird, die auch einen Beitrag zur Senkung der Energiekosten im selbstgenutzten Eigenheim bekommen wollen, besteht bei der Mehrheit der Eigentümer von Mietwohnungen kein hohes Interesse an den erneuerbaren Energien, da die Abrechnung der Einspeisevergütung (z.B. bei Solarstrom) mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand verbunden ist und nicht zur Einnahmeverbesserung beitragen würde. Nach Ansicht des Verbandes würde die Förderung erneuerbarer Energien zu einer Erhöhung der Nebenkosten führen.

Am 6. Mai hatte der Deutsche Bundestag eine Änderung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) mit Wirkung zum 1. Juli 2010 beschlossen. Der Vorschlag zur Änderung kam aus dem Hause von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU). Am vergangenen Freitag rief die Mehrheit der Länder im Bundesrat den Vermittlungsausschuss an, da wirtschaftliche Einbußen bei der Solarbranche und somit eine Gefährdung insbesondere bei Neuansiedlungen in Ostdeutschland befürchtet werden.

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Quellen[Bearbeiten]