Initiative im Saarland fordert Eintrittskontrollen in Spielhallen

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Veröffentlicht: 09:48, 26. Apr. 2016 (CEST)
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Spielautomaten

Neunkirchen (Saar) (Deutschland), 25.04.2016 – Mit dem Spruch „Verspiel nicht dein Leben“ fordert der Verein für soziale Arbeit Neunkirchen im Saarland die Einführung einer Spielerkarte und bzw. oder eine Eintrittskontrolle und hat dafür bei openpetition.com eine Petition gestartet. Das Saarländische Spielhallengesetz sieht eine Eintrittskontrolle bisher nicht vor. Im Saarland gibt es rund 4000 Spielsüchtige, die Dunkelziffer ist viel höher.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung schätzt die Zahl der krankhaft Spielsüchtigen in Deutschland auf 438.000 Menschen, durch Angebote im Internet nimmt ihre Zahl zu. Nach einer Untersuchung aus dem Jahre 2014 sind in Berlin rund 28.000 Menschen krankhaft spielsüchtig, die Zahl der Spielhallen hatte sich von 2007 bis 2010 auf 523 verdoppelt. Insgesamt werden in Berlin rund 12.000 Geldspielgeräte betrieben, die meisten davon jedoch in Gaststätten. Der Bremer Forscher Gerhard Meyer schätzt, dass in Niedersachsen rund 23.400 Menschen und fast 1900 Menschen in Bremen spielsüchtig sind. Spielhallenbetreiber, Automatenhersteller und Automatenaufsteller generieren ihre Einkünfte größtenteils durch Spielsüchtige. Auf lange Sicht sind die Spieler die Verlierer, denn es ist gibt immer nur einen der gewinnt: „Der Automat“.

Mann in einer Gaststätte am Spielautomaten

Die Bundesregierung und die Bundesländer versuchen dieser Entwicklung mit verschiedenen Maßnahmen entgegenzusteuern. Das beginnt mit dem Baurecht, indem zum Beispiel die Zahl und Größe der Spielhallen beschränkt wird. Ab 10. November 2019 dürfen in Deutschland nur noch zwei Geldspielgeräte in Gaststätten und Spielhallen aufgestellt sein. In Berlin und Hessen gibt es Eintrittskontrollen bei Spielcasinos und Spielhallen. Berlin sieht sich als Vorreiter und erkannte dringenden Handlungsbedarf, nachdem die Zahl der Spielhallen in der deutschen Hauptstadt bis 2011 rasant angestiegen war. Das Hessische Spielhallengesetz schreibt vor, dass bei Eintritt in die Spielothek ein Ausweisdokument vorgelegt werden muss, um zu prüfen ob ein Spieler oder eine Spielerin gesperrt ist. Für Bremen und Niedersachsen zeichnet sich bereits jetzt ab, dass die Zahl der Spielhallen auf die Hälfte zurückgehen wird. Die Branche befürchtet den Verlust von Arbeitsplätzen und spricht von „Willkür“ der Behörden. Der Automatenverband Niedersachsen prüft juristische Schritte gegen die Beschränkungen.


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Quellen[Bearbeiten]