Gudenus wegen Leugnung des Holocaust verurteilt

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Artikelstatus: Fertig 01:54, 29. Apr. 2006 (CEST)
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Wien (Österreich), 29.04.2006 – Der ehemalige Bundesrats- und FPÖ-Politiker John Gudenus wurde am 26. April zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt. Er zweifelte in mehreren Interviews an der Existenz von Gaskammern auf deutschem Boden zur Zeit des „Dritten Reichs“. Die öffentliche Leugnung und gröbliche Verharmlosung des Holocaust ist nach Paragraph 3h des Verbotsgesetzes im österreichischen Recht strafbar.

Eine der Gaskammern im KZ Dachau

Gegen ebendieses Gesetz sprach sich Gudenus schon 1992 aus und unterstützte eine Petition im Nationalrat. Im April 2005 forderte der pensionierte Offizier allerdings eine Prüfung der „Gaskammerfrage“ im Dritten Reich, worauf die Staatsanwaltschaft wegen seiner Immunität als Bundesratsabgeordneter seine Auslieferung beantragte und ein Verfahren gegen ihn einleitete.

Zu Prozessbeginn bekannte sich Gudenus für nicht schuldig und begründete, er habe die Existenz der Gaskammern „nie in Frage gestellt“, sondern lediglich die Prüfung gefordert, ob es im Dritten Reich Gaskammern gegeben habe. Außerdem gelte als „Drittes Reich“ nur die Zeit von 1933 bis 1938. Für die Zeit danach bis 1945 sei die Existenz der Gaskammern unbestritten.

Das Urteil liegt mit einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr an der unteren Grenze des Strafrahmens, der zwischen einem und zehn Jahren Haft beträgt. Richter Walter Stockhammer rechnete Gudenus seinen „bisher untadeligen Lebenswandel“ mildernd an – „dass Magister Gudenus die Taten wiederholt hat“ wirkte allerdings erschwerend. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gaskammer im KZ Auschwitz

Sein Anwalt Farid Rifaat hält das Urteil für eine „Fehlentscheidung“ und meldete Berufung und Nichtigkeit an. John Gudenus selbst war nach der Urteilsverkündung zu keinem Kommentar bereit.

Schon im März 2006 wurde ein ähnlicher Fall vor dem Wiener Oberlandesgericht verhandelt: Der Brite David Irving wurde dabei auf Grund seiner 1989 in Österreich geäußerten Zweifel an der Existenz von Gaskammern in Auschwitz zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt. In einem BBC-Interview nach dem Urteil in seiner Zelle bekannte er sich erneut dazu, die Zahlen der in Auschwitz Ermordeten und Hitlers Beteiligung am Völkermord zu bezweifeln. Möglicherweise bringen diese Äußerungen ein neues Verfahren gegen ihn ins Rollen. Wegen der Ausmaße seiner früheren Aussagen wird von der Staatsanwaltschaft in nächster Instanz eine höhere Strafe gefordert. Auch gilt Irving im Gegensatz zu Gudenus als wichtige internationale Leitfigur für viele Rechtsextreme.

Aus den Reihen der FPÖ sorgte in letzter Zeit auch Siegfried Kampl mit seiner Antwort auf eine dringliche Anfrage zum Thema Rehabilitierung von NS-Opfern für Schlagzeilen. Er behauptete: „Wehrmachts-Deserteure sind zum Teil Kameradenmörder.“ Am Tag darauf ergänzte er in einer Erklärung: „Ich habe nicht gesagt, dass alle Deserteure Mörder sind. Nur jene, die Kameraden ermordet haben und dann desertiert sind.“

Österreich gehört neben Deutschland und Polen zu den elf einzigen Ländern, die Gesetze gegen Holocaustleugnung in ihrer Rechtsprechung verwirklicht haben. Kritiker sehen darin einen Eingriff in die Meinungsfreiheit. In den Jahren 1999 bis 2004 ergingen in Österreich insgesamt 158 Schuldsprüche gemäß den Bestimmungen des Verbotsgesetzes.

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Quellen