G8-Gipfel: Keine Akkreditierung für kritische Journalisten

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Artikelstatus: Fertig 10:53, 1. Jun. 2007 (CEST)
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Berlin (Deutschland), 01.06.2007 – Das Bundespresseamt hat auf Empfehlung des Bundeskriminalamtes (BKA) 20 Journalisten die Akkreditierung für den G8-Gipfel in Heiligendamm 2007 verweigert. Laut Bundespresseamt wurden die betroffenen Journalisten aufgrund von „Ergebnissen von Sicherheitsüberprüfungen“ nicht für die Berichterstattung vor Ort zugelassen. Nähere Angaben zu den Gründen machte das BKA nicht.

Laut der Tageszeitung „junge Welt“ gingen beim Bundespresseamt insgesamt rund 4.700 Akkreditierungsanträge für den G8-Gipfel ein. Die Zeitung berichtet in einem auch online abrufbaren Artikel von fünf bekannten Fällen, bei denen die Akkreditierung nicht genehmigt wurde. Die betroffenen Personen hätten E-Mails erhalten, deren Kernbotschaft in einem der Fälle folgendermaßen lautete: „Wir müssen Ihnen mitteilen, daß Ihre Akkreditierung für den G-8-Gipfel auf Empfehlung des BKA nicht erteilt werden kann“. Betroffen sind unter anderem die Hamburger Fotografin Marily Stroux, der taz-Autor Felix Lee, der Berliner Fotograf Hermann Bach (Umbruch-Bildarchiv), Kamil Majchrzak, Redakteur der polnischen Ausgabe der Monatszeitung Le Monde diplomatique und Autor der Jungen Welt, sowie Andreas Siegmund-Schultze (junge Welt).

Spiegel Online berichtet, dass Felix Lee sich beim BKA über die Gründe der Ablehnung für seine Arbeit im G8-Pressezentrum erkundigt habe, worauf man ihn an das Landeskriminalamt verwiesen habe. Das LKA sei überrascht gewesen und habe erklärt, Lees Nichtakkreditierung sei auf einen Einwand des Verfassungsschutzes zurückzuführen. Laut Spiegel Online hat das BKA in den letzten Wochen zweimal Erkundigungen über Felix Lee eingeholt. Dabei hätte es positive Signale für seine Akkreditierung gegeben. Laut taz-Vizechefredakteur Reiner Metzger will die Zeitung bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen, sofern Lee nicht bis heute Mittag doch noch eine Akkreditierung erhalten sollte. In einem Artikel für die taz beschreibt Reiner Metzger den Arbeitsbereich von Felix Lee. Demnach arbeitet Lee seit Jahren für den Berlin-Teil der taz. In letzter Zeit war der G8-Gipfel und die Gegenbewegung Schwerpunkt seiner Berichterstattung. So hat er Aktivisten interviewt und über die Hausdurchsuchungen der Bundesanwaltschaft geschrieben. Laut dem taz-Artikel von Reiner Metzger wurden nun Anfragen an das Landes- und Bundesamt für Verfassungsschutz gesandt, um zu erfahren, was dort über den Journalisten gespeichert ist.

In einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung bezieht die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju), eine Gruppe innerhalb der Gewerkschaft ver.di, Stellung zu den nicht genehmigten Akkreditierungsanträgen. Die dju protestiert nachdrücklich gegen die Entscheidungen des Bundespresseamtes. Die Pressemitteilung enthält nähere Informationen zum Fall Marily Stroux. Diese wurde in einer E-Mail dazu aufgefordert, sich bei Fragen an den Datenschutzbeauftragten des BKA zu wenden, der sich in einem ersten Kontakt für nicht zuständig erklärt habe und die Fotografin an das LKA Hamburg weiterleitete. Einem Artikel der jungen Welt zufolge konnte man ihr auch dort nicht weiterhelfen. Marily Stroux hat inzwischen beim Berliner Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung gegen das Bundespresseamt auf sofortige Ausstellung der Akkreditierung erwirkt. Dieses Vorgehen empfiehlt die dju allen betroffenen Journalisten.

Aus Sicht der dju wurden vor allem Journalisten bereits erteilte Akkreditierungen entzogen, die im Vorfeld des G8-Gipfels über „die Durchsuchungs- und Repressionsmaßnahmen gegen Kritiker des G8-Gipfels (Wikinews berichtete) berichteten“. „Wir betrachten diese Vorgehensweise als absolut unzulässigen Versuch der Beeinträchtigung der freien Berichterstattung vom G8-Gipfel und als Maßnahme der Einschüchterung, die wachsame kritische Berichterstattung verhindern soll“, heißt es in der dju-Pressemitteilung. Darin wird die sofortige Zulassung und Wieder-Akkreditierung der betroffenen Journalisten und die Offenlegung der Grundlagen der Empfehlungen des BKA und ihrer Quellen gefordert.

Das Bundespresseamt verteidigte seine Entscheidungen laut Spiegel Online. Journalisten könne bei Veranstaltungen dieser Art nicht ohne Sicherheitskontrollen Zugang gewährt werden, sagte ein Regierungssprecher. Das Bundespresseamt habe das übliche Akkreditierungsverfahren angewandt. Die Sicherheitsüberprüfung werde im Einverständnis mit den Journalisten durchgeführt. „Nur wenn eine entsprechende Empfehlung der Sicherheitsbehörden vorliegt, wird keine Akkreditierung ausgestellt“, fuhr der Sprecher fort.

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Quellen