Finanztransaktionssteuer: Seit 1. März auch in Italien

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Veröffentlicht: 23:04, 12. Mär. 2013 (CET)
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Rom (Italien), 12.03.2013 – Mit Wirkung vom 1. März hat Italien als zweites von elf europäischen Ländern die Finanztransaktionssteuer eingeführt. Diese Steuer wird beim Kauf von Wertpapieren eines Unternehmens mit Sitz in Italien erhoben, wenn die Marktkapitalisierung der Aktien dieses Unternehmens mehr als 500 Millionen Euro beträgt. Ab 1. Juli 2013 wird die Steuer auch auf Finanzierungsinstrumente wie Aktienoptionen und andere Derivate an der Börse erhoben. Gegenwärtig fallen nur die Aktien von rund 70 Unternehmen unter diese Steuer. Der Steuersatz ist vom Handelsplatz abhängig und reicht vom regulierten Markt bei 0,12 bis 0,22 Prozent beim außerbörslichen Handel.

Als erstes Land hatte Frankreich zum 1. August 2012 diese Steuer eingeführt, und zwar nur für den regulierten Markt. Hier gilt als untere Grenze eine Marktkapitalisierung von einer Milliarde Euro, wodurch etwa 100 Aktiengesellschaften erfasst werden. Der Steuersatz beträgt 0,2 Prozent des Kaufpreises; jedoch sind Spekulanten, die dasselbe Wertpapier innerhalb eines Tages kaufen und wieder verkaufen oder in noch kürzeren Abständen handeln, von der Steuer befreit. Speziell für diese Börsenspekulationen wurde eine neue Steuer in Höhe von 0,01 Prozent eingeführt, die nur erhoben wird, wenn der Käufer in Frankreich steuerpflichtig ist.

Am 28. September 2011 hatte der Präsident der Europäischen Kommission José Manuel Barroso einen Gesetzentwurf der EU-Kommission zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer in der EU vorgestellt, „damit auch der Finanzsektor seinen fairen Beitrag leistet“. Die EU-Kommission wies in ihrer Begründung darauf hin, dass der gering besteuerte Finanzsektor im Zuge der Finanzkrise mit 4600 Milliarden Euro unterstützt wurde. Der Steuersatz sollte 0,1 Prozent auf den Handel von Aktien und Anleihen und 0,01 Prozent für Derivate von Aktien und Anleihen betragen. Am 22. Januar 2013 beschlossen die EU-Finanz- und Wirtschaftsminister der elf Staaten Deutschland, Frankreich, Österreich, Belgien, Estland, Griechenland, Italien, Spanien, Portugal, Slowakei und Slowenien eine Einführung der Finanztransaktionssteuer.

Wann die Finanztransaktionssteuer in Deutschland eingeführt wird, ist ungewiss. Ursprünglich war das Finanzministerium von Einnahmen in Höhe von zwei Milliarden Euro ausgegangen. Nach dem gegenwärtigen Stand ist jedoch nicht mehr damit zu rechnen, dass diese Steuereinnahmen vor Ende des Jahres 2014 fließen werden. Die FDP ist gegen die Finanztransaktionssteuer, und die bundesdeutsche Regierungskoalition ist daher gespalten. Hintergrund der Verzögerungen sind auch die geänderten Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat, der zu gesetzlichen Regelungen und Änderungen gehört werden muss. Kompromisse sind nur schwer möglich. So war beispielsweise im Januar 2013 das Steuerabkommen zwischen Schweiz und Deutschland an den Stimmen SPD und Grünen wegen der eingeräumten Straffreiheit gescheitert. Die Schweiz hatte das Abkommen bereits ratifiziert. Der Vermittlungsschuss wollte die Gesetzesvorlage für erledigt erklären, das hat der Bundestag jedoch am 17. Januar abgelehnt. Nun kann der Vertrag voraussichtlich erst nach der Bundestagswahl neu verhandelt werden. Deutschland erwartete nachträgliche Steuereinnahmen von rund 10 Milliarden Euro allein im Jahre 2013. Bundesfinanzminister Schäuble hatte bei den Ländern vergeblich um Zustimmung geworben, indem er ihnen diese Steuereinnahmen überlassen wollte.

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Quellen[Bearbeiten]