EU-Justizminister beschließen Speicherung von Telekommunikationsdaten

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Artikelstatus: Fertig 14:39, 3. Dez. 2005 (CET)
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Brüssel (Belgien), 02.12.2005 – Die EU-Justizminister haben sich darauf geeinigt, künftig die Telekommunikations- und Onlineverbindungsdaten mindestens ein halbes Jahr lang zu speichern. Die Daten sollen den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stehen, um Verbrechen aufzuklären. Über die Einigung muss das Europäische Parlament noch beschließen.

Über den genauen Zeitrahmen der Speicherung der Daten sollen die nationalen Parlamente entscheiden. Die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries wird dem deutschen Bundestag vorschlagen, einen Zeitraum von einem halben Jahr zu beschließen. Bisher ist ein Zeitraum von drei Monaten üblich. Über die Frage der Kostenerstattung für die Telekommunikationsunternehmen soll ebenfalls auf nationaler Ebene entschieden werden.

Die Diskussion über die Speicherung von telefonischen Verbindungsdaten war durch die terroristischen Anschläge der letzten Jahre und Monate ausgelöst worden. Der britische Innenminister und EU-Ratsvorsitzende Charles Clarke hatte dieses Thema nach den Anschlägen in London vom 7. Juli des Jahres zum Schwerpunkt seiner Präsidentschaft erklärt. Auf der anderen Seite kam Kritik an den diesbezüglichen Plänen vor allem von Datenschützern, die eine Ausforschung des so genannten „gläsernen Telefonkunden“ befürchten. Dies ist eine Kritik, die von der deutschen Justizministerin prinzipiell geteilt wird. Sie sagte, der jetzige Beschluss sei ein Minimalkonsens, der auch Datenschutzbelange berücksichtige. So würden keine Gesprächsinhalte gespeichert, sondern nur so genannte Kontaktstrukturen: „Es geht darum, wie sieht der Briefumschlag aus. Es geht nicht um die Frage, was ist in dem Briefumschlag für ein Inhalt.“

Auf Anregung von Deutschland wird die neue Regelung sich nicht auf terroristische Vergehen beschränken, sondern auch Delikte umfassen, die durch den Europäischen Haftbefehl geregelt werden. Dadurch wird es möglich auch Straftaten im Bereich von Kinderpornografie und Stalking (unerwünschtes Nachstellen) in die Nutzung der Telekommunikationsdaten zur Strafverfolgung einzubeziehen.

Als Entgegenkommen gegenüber den Telekommunikationsunternehmen wertete es die Deutsche Telekom, dass auch weiterhin eine Speicherung erfolgloser Anrufe nicht vorgesehen ist.

Der erzielte Kompromiss auf EU-Ebene findet jedoch nicht ungeteilte Zustimmung. Die Tatsache, dass der jetzt erreichte Kompromiss der Neuregelung eine Beteiligung der nationalen Parlamente vorsieht, wurde von der Regierung Irlands zum Anlass genommen, dagegen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einzureichen. Auch Slowenien und die Slowakei stimmten gegen den Beschluss, weil sie eine längere Speicherperiode anstrebten.

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Quellen