Diskussion:Landkreis Mühldorf: Kinderpornos festgestellt

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Inhalt / Quelle[Bearbeiten]

Der letzte Satz („er hier Tatverdächtige ist Heranwachsender, daher kann für ihn eine Verurteilung nach dem Jugendrecht in Betracht kommen.“) ist eine juristische Einschätzung und durch die Quelle eigentlich nicht belegt. Kann dafür eine Quelle beigebracht werden? Gruß --Wolf-Dieter 16:04, 3. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Schade, dass die hier vorgebrachten Fragen und Einwände nicht berücksichtigt wurden. Gruß --Wolf-Dieter 20:41, 3. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Überschrift[Bearbeiten]

'festgestellt' klingt doch etwas komisch. --Itu 19:34, 3. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]