Diskussion:Heftige Reaktionen auf Kölner Urteil zur Strafbarkeit von Beschneidungen

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
aus Wikinews, einem freien Wiki für Nachrichten

Prüfung[Bearbeiten]

Benutzer, die Texte bzw. Inhalte in den Artikel einbringen, sollten die ersten drei Punkte bitte nicht prüfen.


⇒ Tipps zur Prüfung: Hilfe:Prüfung

starke Bedenken[Bearbeiten]

Der Artikel ist aus meiner Sicht wenig neutral. Vorallem anhand von Leserkommentaren wird hier die ablehnende Position eingebracht. Nur sind die gerade bei umstrittenen Themen nie repräsentativ, sonder geben meist dezidiertere Positionen wieder. 'Volksstimmen' sollten nicht mit diesem Gewicht gebraucht werden, sondern eher in einer ergänzenden Weise. --Itu (Diskussion) 15:43, 14. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Dieser Meinung schließe ich mich an. Der Artikel wäre neutral, wenn statt "Leserbriefe und Onlinekommentare", die nun wirklich nicht repräsentativ sind, andere Stellungnahmen mit Quellen zitiert würden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) alleine zu zitieren ist etwas dünn. --House1630 (Diskussion) 15:47, 14. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ich habe seit Gestern die Onlinekommentare fast aller großen Zeitungen zum Thema gelesen und das Bild ist eindeutig. Man findet fast keinen Befürworter der Beschneidung dort. Die Aussagen sind von Ablehnend bis heftig ablehnend. An den Artikel, die als Quellen angegeben sind, hängen zum Teil diese Kommentare von Lesern, das ist der Nachweis, einen anderen kann ich zu der Aussage nicht bringen. --Usien - Max Vinzent 16:20, 14. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Den Eindruck kann ich nicht bestätigen. Wo sind die Zitate? Ich habe nur wenige Ablehnungen gefunden --House1630 (Diskussion) 16:30, 14. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Lesenkommentare:[Bearbeiten]

  • Völlig egal, wie argumentiert wird: Ein Gericht ist unabhängig, sein Urteil kann (offiziell) nur durch ein Urteil der höheren Instanz geändert werden. Also ist dieses Urteil rechtens (zu Recht!). Wem es in Deutschland nicht gefällt, hat doch eine Freiheit, die Milliarden Menschen nicht haben - er kann gehen, wohin es ihm gefällt. Soll er dieses Recht doch in Anspruch nehmen, anstatt hier rumzumotzen.
  • Körperverletzung bliebt Körperverletzung ob jetzt verantwortungsvoll durchgeführt oder nicht.
  • Kindesmisshandlung, Körperverletzung, verstümmelung von Kleinkindern kann man nicht mit uraltenTraditionen rechtfertigen oder sind wir wieder auf dem Weg ins Mittelalter.
  • Die Beschneidung gilt als ein "Eintreten in den Bund mit Gott", man sollte das nicht erzwingen. Jeder Mensch sollte das selbst für sich entscheiden, wenn er mündig ist.
  • Scheinbar wird Mann erst durch Menschenwerk perfekt.

Ziemlich anmaßend. Zum Trost: Die Evolution hat auch die Religiösen zu verantworten.

  • Das heißt also alle Kinder und Jugendliche bis zum 18 Lebensjahr in Deutschland lebend oder in Deutschland geboren , dürfen ohne Einwilligung mit einem religiösen Hintergrund in Deutschland nicht beschnitten werden, schon gar nicht wenn keine Medizinische Notwendigkeit vorliegt, falls ja, aber nur von einem Facharzt ausgeführt.

Ab dem 18 Lebensjahr als kosmetische Verschönerung o.ä. ebenfalls von einem Facharzt durchgeführt, mit Aufklärung über die Risiken ist dem nichts entgegen zu setzten.

  • Wenn es ein Gesetz geben wird, was die Politik sicher lange hinauszögert...

dann wird es vor dem BVG landen, das ist sicher... und das wird die Nagelprobe für Menschenwürde und Menschenrechte...

  • Nehmt Eure demokratischen Grundrechte war, sprecht Eure gewählten Volksvertreter an. Macht Ihnen klar, daß Sie nicht den Wählerauftrag haben den Schutz des Grundgesetz ausgrechnet den schwächsten in unserer Gesellschaft, den Kindern zu entziehen. Nutzt die sozialen Netzwerke, unterzeichnet Petitionen. Es geht um unser Grundgesetz und unsere Demokratie. Wehret den Anfängen.
  • Ein deutsches Gericht hat für Recht erkannt. Wie alle staatliche Gewalt, ist auch die Judikative an die Verfassung gebunden. Es ist daher als sicher anzunehmen, dass die Richter auch die betroffenen Grundrechte sorgfältig gegeneinander abgewogen haben und somit letztlich zu einem Urteil gekommen sind, welches sie nach bestem Wissen und Gewissen als gerecht ansehen. Dass religiöse Gruppen dagegen protestieren, ist verständlich. Dass aber Politiker, die Teil dieses Staates sind, sich in allgemeiner und billiger Richterschelte ergehen, die Wertungen des Grundgesetzes beiseite schieben und von "Pluralismus" und dem "Ausland" faseln, ist erschreckend. Statt sachlicher Auseinandersetzung ertönt wieder nur das allseits bekannte "bla bla", - und niemand ist fähig, das Grundgesetz würdig und fundiert zu vertreten! Wenn es ernst wird, trennt sich die Spreu vom Weizen,- dieser Eindruck drängt sich allmählich auf.
  • In Indien ist die "Witwenverbrennung" auch ein über tausend Jahre alter religiöser Brauch und trotzdem verboten. Beschneidung ist und bleibt Körperverletzung und wenn eine Religion keine andere Möglichkeit ihrer Ausdrucksform hat, dann können einem die Gläubigen nur noch leid tun. Wenn den Jungs stattdessen die Ohren oder die Nasenspitzen abgeschnitten würden, dann wären viele Politiker sicher sehr entrüstet - aber wo ist da der Unterschied? Kleine Kinder können sich nicht frei entscheiden und haben ein Recht darauf, nicht mißhandelt und - je nach Sichtweise - verunstaltet zu werden. Wenn sie alt genug sind, dies selbst entscheiden zu können - ok, warum nicht? Nur genau dies ist bei den Religionen eben generell nicht erwünscht - selbst entscheiden. Das sieht man auch an der Reaktion unserer eigenen religiösen Würdenträger. Wie soll Einstein gesagt haben: "Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein." - was immer er damit gemeint hat.

und viele viele mehr.

--Usien - Max Vinzent 16:26, 14. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

bessere Grundlage[Bearbeiten]

Dradio mit repräsentativer Umfrage. Zusätzlich auf der Strasse, nicht nur im Internet. Demnach ist die Contra-Beschneidungs-Mehrheit lange nicht so eindeutig wie hier dargestellt werden sollte, nicht mal eine Zweidrittelmehrheit. --Itu (Diskussion) 01:51, 15. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]