Deutschland: Bundespräsident unterzeichnet Gesetz zur Verlängerung der AKW-Laufzeiten

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Veröffentlicht: 23:20, 8. Dez. 2010 (CET)
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Christian Wulff (CDU)

Berlin (Deutschland), 08.12.2010 – Bundespräsident Christian Wulff unterzeichnete heute das vom Deutschen Bundestag am 28. Oktober 2010 beschlossene Gesetz zur Verlängerung der Laufzeiten für Kernkraftwerke. Insgesamt setzte Wulff, wie das Bundespräsidialamt mitteilte, Unterschriften unter vier Gesetze des Energie- und Klimapakets der Bundesregierung, denen der Bundestag bereits zugestimmt hat.

Ob der Bundespräsident einen Entscheidungsspielraum über die Gegenzeichnung von Gesetzesbeschlüssen hat, ist staatsrechtlich interpretationsfähig. Art. 82 I S. 1 GG besagt zunächst lediglich, die Gesetze „werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet“. Dort ist allerdings auch von den „nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze[n]“ die Rede. Fraglich ist mithin, wann es sich um ein eben nicht nach den Vorschriften des GG zustande gekommenes Gesetz handelt: Soll der Bundespräsident lediglich die Einhaltung der Verfahrensvorschriften prüfen oder auch die Verfassungsmäßigkeit des Inhalts eines Gesetzes? Der Wortlaut des Artikels legt eine Verneinung der letzteren Überprüfung nahe, zumal in Kraft getretene Gesetze einem Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht unterliegen, sofern dies beantragt wird. In der Praxis prüft das Präsidialamt die Einhaltung der Form und allenfalls unmittelbar evidente Verstöße gegen das Grundgesetz. In jedem Fall besteht aber Konsens darüber, dass der Bundespräsident nicht berechtigt ist, die Gegenzeichnung zu verweigern, weil er das Gesetz inhaltlich ablehnt.

Bei den weiteren vom Bundespräsidenten unterzeichneten Gesetzen handelt es sich um das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes, das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ und das Kernbrennstoffsteuergesetz.

Das Kernbrennstoffgesetz verpflichtet die Energiekonzerne Vattenfall, RWE, E.ON und EnBW als Ausgleich für die Verlängerung der AKW-Laufzeiten bis 2016 jährlich eine Kernbrennstoffsteuer zu zahlen. Die Bundesregierung erwartet von der neuen Steuer Einnahmen von 2,3 Milliarden Euro pro Jahr[1], die dem Schuldenabbau im Bundeshaushalt dienen sollen. Das Gesetz definiert auch neue Sicherheitsstandards für die Kernkraftwerke in Deutschland. Die Extraprofite der Kraftwerksbetreiber von Kernkraftwerksbetreiber durch Laufzeitverlängerung belaufen sich Schätzungen zufolge auf etwa eine Million Euro pro Reaktor und Tag [1].

Insbesondere das Gesetz zur Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken hatte für Diskussionsstoff unter den politischen Parteien gesorgt, weil die Oppositionsparteien sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens im Bundesrat, der Länderkammer, übergangen fühlten. Die Regierungskoalition legte das Gesetz dem Bundesrat nicht zur Abstimmung vor. Gegen dieses Verfahren hatten mehrere SPD-geführte Bundesländer bereits eine Verfassungsklage in der Form eines Normenkontrollverfahrens für den Fall angekündigt, dass der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnen sollte.

Die rot-grüne Bundesregierung hatte im Jahr 2000 in dem so genannten Atomkonsens mit den Betreibern von Kernkraftwerken in Deutschland einen Atomausstieg auf der Basis von Reststrommengen der Atommeiler vereinbart. Danach wären die letzten Kernkraftwerke ungefähr im Jahr 2022 vom Netz gegangen. Gegenüber dieser Gesetzeslage sieht das von der amtierenden Bundesregierung Merkel eingebrachte Gesetz eine Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke zwischen acht und 14 Jahren vor.

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Anmerkungen

  1. Artikelergänzung vom 9. Dezember 2010 nach Veröffentlichung: „pro Jahr“ laut „Sachverständige begrüßen Kernbrennstoffsteuer“ (Information des Deutschen Bundestages zur Anhörung des Haushaltsausschusses am Donnerstag, 14. Oktober 2010)

Quellen