Deutscher Bundestag beschließt längere Laufzeiten für Atomkraftwerke

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Veröffentlicht: 19:05, 28. Okt. 2010 (CEST)
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Reichstagsgebäude, in dem der Bundestag tagt

Berlin (Deutschland), 28.10.2010 – Mit der Stimmenmehrheit der Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP beschloss der Bundestag heute die umstrittene Verlängerung der Laufzeiten der 17 deutschen Atomkraftwerke. Der letzte Atommeiler soll demnach erst im Jahr 2035 vom Netz gehen. Dies bedeutet im Durchschnitt eine Verlängerung der Gesamtlaufzeit auf 44 Jahre. Damit machte die Regierungskoalition den sogenannten Atomkonsens rückgängig, den die rot-grüne Regierungskoalition unter Bundeskanzler Gerhard Schröder mit der Energiewirtschaft ausgehandelt hatte. Dieser sah im Atomgesetz einen Ausstieg aus der Kernenergie etwa bis zum Jahr 2022 vor.

Die Regierungskoalition will den Beschluss der Länderkammer, dem Bundesrat, nicht zur Abstimmung vorlegen. Diese Vorgehensweise wollen die Oppositionsparteien im Bundestag sowie mehrere Bundesländer jedoch nicht hinnehmen. Sie haben angekündigt deswegen vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Wie der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Thomas Oppermann, mitteilte, sei bereits eine gemeinsame Normenkontrollklage von Bundestagsabgeordneten der SPD und der Fraktion der Grünen beim Bundesverfassungsgericht in Vorbereitung.

Der Abstimmung war ein heftiger verbaler Schlagabtausch zwischen Regierung und Opposition vorangegangen. Aber auch Abgeordnete der Regierungskoalition äußerten teilweise ihren Unmut über die geplante Verlängerung der AKW-Laufzeiten. Der CDU-Abgeordnete Frank Heinrich bekundete seine Absicht, gegen die Gesetzesänderung stimmen zu wollen. Er berief sich dabei auf eine Gewissensentscheidung. Er sehe die „Verlässlichkeit politischer Aussagen und Vereinbarungen“ nicht gegeben. „Wir sollten unser Wort halten, im Großen wie im Kleinen. Einen Ausstieg aus der Kernkraft zu vereinbaren und diesen dann zurückzunehmen, auch nur partiell, stellt die Glaubwürdigkeit politischer Aussagen insgesamt infrage.“

Der Atomkonsens, genauer die „Vereinbarung zwischen Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen“ vom 14. Juni 2000, sah die Festlegung von Reststrommengen vor. Wenn diese erreicht waren, sollten die entsprechenden Atommeiler vom Netz genommen werden.

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Quellen