Bundestag: Petitionen können per Mail eingereicht werden

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Berlin (Deutschland), 31.08.2005 – Am Donnerstag, dem 1. September 2005, startet ein Modellversuch zur Übermittlung, Mitzeichnung und Kommentierung von Online-Petitionen. Dieses Modell der „öffentlichen Petition“ ist bislang einmalig in Deutschland, wie der Petitionsausschuss mitteilt.

Bestimmte Massen- und Sammelpetitionen sollen mit dem Einverständnis der Petentinnen und Petenten ins Internet eingestellt werden können, wobei der Persönlichkeitsschutz gewahrt wird. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine Bitte oder Beschwerde im Zuständigkeitsbereich des Bundestages und um ein Anliegen von allgemeinem Interesse handelt.

Art. 17 GG regelt das Petitionsrecht: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“

Der Petitionsausschuss ist das Organ, das über die Eingaben berät und seine Beschlussempfehlungen dann dem Parlament vorlegt.

Der Modellversuch kommt auf Anregung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zustande. Als Vorbild diente ihnen ein seit 2001 erfolgreiches System des schottischen Regionalparlaments.

Quellen