Bundesregierung verteidigt Haushaltsplan 2006

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Artikelstatus: Fertig 22:17, 1. Dez. 2005 (CET)
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Berlin (Deutschland), 01.12.2005 – Die Bundesregierung hat den Entwurf des Haushaltsplans 2006 gegen die Kritik der Opposition verteidigt. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) erklärte in seiner ersten Regierungserklärung im Deutschen Bundestag, das Grundgesetz lasse Ausnahmen von der Regel zu, dass die Neuverschuldung die Investitionen im Etat nicht übersteigen dürfe. Der von der großen Koalition geplante Haushalt sei nicht verfassungswidrig.

Der Haushaltsplan 2006 sieht vor, dass die Höhe der Neuverschuldung die geplanten Investitionen übersteigt. Das Grundgesetz erlaubt das jedoch nur „zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ (Artikel 115 Grundgesetz). Darauf will sich die Bundesregierung berufen.

Steinbrück: „Dieser Bundeshaushalt hat nicht so sehr ein Ausgabenproblem, sondern sehr viel mehr ein Einnahmenproblem“. Er räumte jedoch ein, dass die geplante Erhöhung der Mehrwertsteuer einen „kontraproduktiven Effekt“ haben könnte.

FDP-Finanzexperte Hermann Otto Solms entgegnete, Ausgaben müssten gesenkt und die Aufgaben des Staates zurückgenommen werden.

Quellen