Bundesregierung: Überwachung von Abgeordneten durch Geheimdienst legitim

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Artikelstatus: Fertig 18:56, 20. Jul. 2006 (CEST)
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Bundestagsmitglieder bei einer Plenarsitzung – bespitzelt vom Verfassungsschutz?

Berlin (Deutschland), 20.07.2006 – Die Bundesregierung hat offiziell zu der Kleinen Anfrage der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion und mehrerer Parlamentarier Stellung bezogen. In der Anfrage an die Bundesregierung ging es darum, ob von Seiten nachrichtendienstlicher Organe des Bundes mandatsbezogene oder nicht-mandatsbezogene Informationen über Bundestagsabgeordnete gesammelt und ausgewertet werden und, wenn ja, zu welchem Zweck und mit welcher Intention diese Daten gespeichert wurden. Zudem wird die Bundesregierung befragt, inwieweit sie ein vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGHMR) gefälltes Urteil in Deutschland bereits umgesetzt habe und ob mit dieser Umsetzung nicht eine Beschneidung der Geheimdienst-Kompetenzen hinsichtlich der Speicherung von verwertbaren Informationen über Abgeordnete Hand in Hand gehe. Der EuGHMR hatte die jahrelange Bespitzelung unter anderem einer schwedischen Abgeordneten des Europäischen Parlaments mit Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention scharf verurteilt. Dieser Eingriff in die Bürgerrechte sei „unverhältnismäßig“ gewesen, so die Richter. Grundsätzlich müsse sich jede Aktion seitens der Geheimdienste mit der vordringlichen Bewahrung und Sicherung demokratischer Institutionen legitimieren lassen.

Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel versucht – wie der amerikanische Präsident George W. Bush – die Kompetenzen der Geheimdienste auszuweiten

Die Bundesregierung antwortete auf die Kleine Anfrage, das Sicherheitsüberprüfungsgesetz sei die Grundlage für die Erhebung nachrichtendienstlich relevanter Informationen über Bundestagsabgeordnete. Außerdem sei im Bundesverfassungsschutzgesetz „keine privilegierende Sonderbehandlung“ für Abgeordnete vorgesehen; dies gelte ebenso für die Landesverfassungsschutzgesetze der Bundesländer. Prinzipiell sei auch die Überwachung von Bundestagsabgeordneten zulässig, die Schmälerung der „innerparlamentarischen Statusrechte“, nach der Definition der Bundesregierung also die Einflussnahme auf das Abstimmungsverhalten oder Meinungsäußerungen, sei jedoch verboten. Außer solcher Einflussnahme auf die Willensbildung beziehungsweise die parlamentarische Tätigkeit des Abgeordneten nach den Artikeln 38 und 46 des Grundgesetzes sei die Überwachung von Abgeordneten sogar mit nachrichtendienstlichen Mitteln gestattet. Es gebe keine Unterscheidung zwischen mandatsbezogenen und nicht-mandatsbezogenen Informationen. Die Regierung verweigerte die Auskunft darüber, welche Abgeordnete zurzeit unter der Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz stehen, da nachrichtendienstliche Vorgehensweisen der Geheimhaltung unterlägen und sich die Bundesregierung zu solchen Fragen deshalb grundsätzlich nur in „den dafür vorgesehenen Gremien des Deutschen Bundestages“ (also zum Beispiel im Parlamentarischen Kontrollgremium) äußere. Ansonsten sei die „Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung“ der Nachrichtendienste gefährdet. Auch die Nachfrage, ob die Bundesregierung Kenntnis über Fälle habe, in denen von Geheimdiensten der Bundesländer Informationen über Abgeordnete gesammelt und weitergegeben wurden, beantwortete die Regierung mit dem Hinweis, dass sie sich nicht zu Angelegenheiten äußere, die in den Zuständigkeitsbereich der Länder fielen.

Oskar Lafontaine wehrt sich gegen eine Bespitzelung von Abgeordneten durch die Geheimdienste des Bundes

Die parlamentarische Opposition äußerte harte Kritik an der von der Bundesregierung veröffentlichten Antwort. So warf Oskar Lafontaine, Die Linke-Fraktion im Bundestag, dem Verfassungsschutz eine Missachtung des Grundgesetzes vor. „Vielmehr ist es Aufgabe der Abgeordneten, den Verfassungsschutz zu beobachten, da dieser offensichtlich das Grundgesetz nicht kennt“, so Lafontaine. Die nach seinen Angaben vom Verfassungsschutz bemühte Begründung, die Linkspartei wolle eine neue Wirtschaftsordnung in der Bundesrepublik etablieren, sei hinfällig und unbegründet, da im Grundgesetz keine Wirtschaftsordnung festgelegt werde. Er forderte die Regierung auf, dieser Praxis der Überwachung von Abgeordneten sofort Einhalt zu gebieten.

Hier stand einmal ein Bild von Max Stadler, das von den Commons aus eingebunden wurde, dort aber Stadler.jpg gelöscht wurde.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Max Stadler äußerte sich gegenüber Wikinews zur Bespitzelung von Abgeordneten

Auch FDP-Innenexperte und Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums Dr. Max Stadler kritisierte die Überwachung von Bundestagsabgeordneten vehement. Auf Anfrage von Wikinews erklärte er, dass die „Überwachung von Parlamentariern durch den Verfassungsschutz daher im Grundsatz unterbleiben [solle]“. Sie solle im Ausnahmefall nur dann möglich sein, wenn der Bundestag oder der Bundestagspräsident zustimmten. Die derzeitige Praxis, wie sie sich aus der Antwort auf die Anfrage der Grünen ergibt, halte er aus dem Selbstverständnis des Parlaments heraus für nicht akzeptabel. „Ich bin der Meinung, dass Abgeordnete öffentlich agieren und daher der Kontrolle durch die Wählerinnen und Wähler unterliegen. Das ist der beste Verfassungsschutz“, so Stadler.

Auf eine frühere Kleine Anfrage der Linksfraktion (Drucksache 16/1590 und 16/1397) hatte die Bundesregierung erwidert, dass die Sammlung und Auswertung von Informationen über Abgeordnete von Geheimdiensten der aus der Immunität abgeleiteten Sonderrolle der Bundestagsabgeordneten nicht widersprächen. Die Aktivitäten des Verfassungsschutzes hätten nicht zum Ziel, einen Abgeordneten wegen einer unter Strafe stehenden Handlung zur Rechenschaft zu ziehen.

Die Grünen-Fraktion im Bundestag schlug nun in ihrer Kleinen Anfrage vor, die politische Regelung der Indemnität und der Immunität auch auf die Überwachung von Abgeordneten auszuweiten, um sie so weitgehend vor Einflussnahme durch die Geheimdienste zu bewahren. Die Bundesregierung stellte in ihrer Antwort klar, dass sie ein solches Verfahren strikt ablehne.

Ausgangspunkt der Diskussion darüber, wie weit die Befugnisse von Geheimdiensten im Umgang mit Mandatsträgern reichen dürfen, war die Observierung Bodo Ramelows, des Vizefraktionschefs der Linken, und Oskar Lafontaines. Nach Informationen des „Spiegel“ sammelte der Verfassungsschutz zusätzlich Informationen über Lothar Bisky und Dietmar Bartsch. Damit wäre die Beobachtung von Abgeordneten kein Einzelfall, sondern landläufige Praxis. Ramelow bezeichnete das Vorgehen der Geheimdienste als „Skandal“ und wehrte sich gegen eine „Kriminalisierung der Gesamtpartei“. Nach den Worten von Ulrich Maurer, Parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion, werde „massiv in die Rechtsstellung der Abgeordneten eingegriffen“.

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Quellen

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