Bundesrat billigt Gesetzesänderungen zum Straßenverkehr

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Veröffentlicht: 21:36, 29. Nov. 2010 (CET)
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Berlin (Deutschland), 29.11.2010 – Der deutsche Bundesrat, die Länderkammer im parlamentarischen System Deutschlands, hat am Freitag seine Zustimmung zu zwei Gesetzesänderungen erteilt, die den Straßenverkehr in Deutschland betreffen.

Zum einen geht es um die „Winterreifenpflicht“, die bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ sogenannte Matsch & Schnee Reifen[1] vorschreibt, die üblicherweise mit dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind. Reifen mit dem Zusatz M & S seien derzeit nicht zertifiziert, allerdings durchlaufen Reifen mit Schneeflockensymbol ein bestimmtes Prüfverfahren, hieß es in der Hessenschau. Winterreifenpflicht gelte für alle Kraftfahrzeuge einschließlich Motorräder, Lastkraftwagen und Omnibusse. Der Bundesrat stimmte der Neuregelung zu, falls diese für Lastkraftwagen und Omnibusse in Abänderung nur für Räder auf der Antriebsachse gelte.[2] Die Winterreifenpflicht besteht nicht zu bestimmten Zeiten im Jahr, sondern jederzeit bei den genannten Straßenzuständen. Das Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit von bisher 20 Euro wurde verdoppelt, bei Behinderung nachfolgender Verkehrsteilnehmer sogar vervierfacht. Dadurch ergibt sich, dass dann auch ein Punkt in Flensburg dazukommt.

Zum anderen hat der Bundesrat in der selben Sitzung dem „Führerschein mit 17“ zugestimmt, wobei dieser an eindeutige Bedingungen geknüpft ist. Ein volljähriger Verkehrsteilnehmer mit einem Mindestalter von dreißig Jahren und ein Punktestand von weniger als vier Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei muss den Fahranfänger begleiten. Der Fahranfänger muss sich seinen Anweisungen fügen. Dieses sogenannte „Begleitete Fahren“ soll zum Januar 2011 in Kraft treten.

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Anmerkungen

  1. M&S-Reifen: „Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen.“
  2. Artikelergänzung vom 30. November 2010 nach Veröffentlichung: Ausgenommen sein sollen Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft und, soweit bauartbedingt keine M+S Reifen erhältlich sind, auch Einsatzfahrzeuge von Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Polizei.

Quellen