Bundesarbeitsministerin warnt vor der Gefahr von Altersarmut

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Veröffentlicht: 22:12, 5. Sep. 2012 (CEST)
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Berlin (Deutschland), 05.09.2012 – Nach aktuellen Berechnungen muss ein Arbeitnehmer 40 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse zahlen und dabei durchschnittlich wenigstens 2200 Euro brutto monatlich verdienen, um ab dem Jahr 2030 eine Rente von 688 Euro zu bekommen, die gerade dem Grundsicherungsbetrag entspricht. Kindererziehungs- oder Pflegezeiten sind bei dieser Berechnung ebensowenig berücksichtigt wie Lohn- und Rentensteigerungen oder die Entwicklung der Lebenshaltungskosten.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) plant eine sogenannte Zuschussrente, die von den Beitragszahlungen des Arbeitnehmers abhängen und bis zu 851,57 Euro betragen soll. Damit will sie nach ihren eigenen Aussagen verhindern, dass immer mehr alte Menschen den Weg zum Sozialamt antreten müssen. Die jetzt vorliegenden Berechnungen dienen ihr als Unterstützung für die angestrebte Rentenreform. Junge Union und FDP kritisieren die Pläne.

Der Grundsicherungsbetrag ist das festgelegte Einkommen, ab dem keine Sozialleistungen mehr gezahlt werden, wenn Personen die Altersgrenze erreicht haben oder wegen Erwerbsminderung auf Dauer aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind. Der Betrag von 688 Euro ist eine Rechengröße und gilt für einen durchschnittlichen Haushalt in Deutschland. Ende des Jahres 2010 waren 1,2 % der volljährigen Einwohner wegen Alters bzw. Erwerbsminderung auf Sozialleistungen angewiesen.

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Quellen[Bearbeiten]