Betrunken bei Rot Frau niedergefahren: Wiener Straßenbahnfahrer zu Haft und Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt

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Veröffentlicht: 18:44, 4. Mai 2009 (CEST)
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Wien (Österreich), 04.05.2009 – Heute endet die Berufungsfrist für jenen ehemaligen Straßenbahnfahrer der Wiener Linien GmbH & Co KG, welcher am vergangenen Mittwoch, dem 29. April, wegen grob fahrlässiger Körperverletzung zu zehn Monaten Haft, davon sieben Monate bedingt, und zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 11.800 Euro in erster Instanz verurteilt wurde.

Der Straßenbahnfahrer hatte am Abend des 18. Juni 2008 Streit mit seiner Freundin und etwas stärker getrunken. Gegen Mitternacht ging er schlafen und stand gegen halb vier des Unfalltages wieder auf, um zur Arbeit zu fahren. Drei Stunden später ereignete sich der folgenschwere Unfall mit einer Restalkoholmenge von 0,94 Promille. Im Kreuzungsbereich des Dr.-Karl-Lueger-Platzes fuhr er dann bei Rot in eine Kreuzung ein und verletzte eine Joggerin schwer.

Da das 44-jährige Opfer eine Hirnblutung, eine Hinterhaupt-Fraktur und eine Zerrung der Halswirbelsäule erlitt, wurde ihr im Strafprozess, dem sie sich als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, ein Schadenersatz zugesprochen.

Dem Straßenbahnfahrer wurde bereits gekündigt, er war nicht sehr lange bei den Wiener Linien beschäftigt. Zum Zeitpunkt des Unfalles war der heute 27-Jährige erst etwa zwei Wochen alleine im Dienst. Als Konsequenz auf die sich häufenden Vorfälle haben die Verkehrsbetriebe unangekündigte Alkoholkontrollen nach einem Zufallsprinzip angekündigt.

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