Berlin: Versorgungsgesetz soll wohnortnahe medizinische Behandlung sicherstellen

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Veröffentlicht: 14:59, 3. Aug. 2011 (CEST)
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Zahnarzt (Archivbild)

Berlin (Deutschland), 03.08.2011 – Die Bundesregierung will die flächendeckende Versorgung mit Ärzten sicherstellen. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will dies durch finanzielle Anreize für Ärzte, die ihre Praxis in ländlichen Gebieten betreiben, und die Möglichkeit der Behandlung von Patienten in Einrichtungen, die normalerweise der stationären Behandlung vorbehalten sind, erreichen. Das Bundeskabinett billigte hier zu den Entwurf des Versorgungsgesetzes.

Bereits 550 dringend benötigte Arztpraxen in ländlichen Regionen sind nicht besetzt. Ein großer Anteil der niedergelassenen Ärzte wird in den nächsten zehn bis fünfzehn Jahren in den Ruhestand gehen. Während in den Ballungsräumen die Ärztedichte zu hoch ist, müssen auf dem Land immer weniger Ärzte immer mehr Patienten versorgen. Die Entfernungen für die Kranken werden dadurch immer weiter.

Die Krankenkassen sehen den Gesetzesentwurf kritisch. Sie befürchten höhere Kosten und nennen den Entwurf „Ärzteversorgungsgesetz“. Sie sprechen sich für eine effizientere Verteilung der vorhandenen Ärzte aus. Auch aus den SPD-geführten Gesundheitsministerien der Länder kommen kritische Stimmen. Man hält das Gesetz für eine Sammlung von Einzelmaßnahmen, dem es an Mut und Kreativität fehlt, weitere Bürokratie werde aufgebaut, es fehle an Mitspracherechten der Länder.

Landärzte, die in den Ruhestand gehen, suchen immer öfter erfolglos einen Nachfolger. Die Studienabgänger sehen ihre Zukunft nicht mehr in der Übernahme einer solchen Landpraxis. Viele von ihnen wechseln in völlig andere Berufe.

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Quellen