Arbeitslosengeld II: Regelsatz laut Berliner Sozialgericht verfassungskonform

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Berlin (Deutschland), 02.08.2005 – Das Berliner Sozialgericht entschied heute, der Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts, der im Westen 345 Euro und im Osten 331 Euro beträgt, sei nicht zu beanstanden.

In dem Verfahren hatte eine 55-jährige Frau aus dem Osten Berlins gegen das Job-Center Friedrichshain-Kreuzberg geklagt. Der Regelsatz des Arbeitslosengelds II sei so niedrig, dass ein Leben in Würde nicht möglich sei. Die Höhe des Regelsatzes sei daher verfassungswidrig. Außerdem verstoße das Gesetz gegen das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes (Art. 20 GG). Zusatzkosten für Medikamente, Arztbesuche, die private Altersvorsorge oder auch den Unterhalt eines Autos könnten mit den niedrigen Leistungssätzen nicht bestritten werden. Die technische Zeichnerin, die vom Deutschen Gewerkschaftsbund vertreten wurde, ist seit Jahren arbeitslos.

Das Gericht verwies in seiner Begründung auf frühere Entscheidungen von höchsten Gerichten, in denen die Maßstäbe für die Höhe der Regelsätze im Sozialhilferecht nie beanstandet worden seien. Gegen das Urteil hat der Vorsitzende Richter der 63. Kammer des Berliner Sozialgerichts Berufung zugelassen. Die Klägerin hat auch bereits angekündigt in Berufung gehen zu wollen (AZ S 63 AS 1311/05).

Das Berliner Sozialgericht ist mit 65 Richterinnen und Richtern zahlenmäßig das größte Sozialgericht der Bundesrepublik Deutschland. Seit dem Inkrafttreten der Hartz-Reformen ist die Zahl der Verhandlungen in diesem Bereich erheblich angestiegen. Im Jahre 2005 hat sich nach Angaben des Gerichts jede vierte Verhandlung mit diesem Thema befasst. Die Arbeitsbelastung der Richter habe sich verdreifacht, sagte ein Pressesprecher. Pro Jahr sind im Sozialgericht Berlin nahezu 20.000 Gerichtsverfahren anhängig. Im ersten Halbjahr 2005 hätten sich ungefähr 2.500 Verhandlungen mit dem Arbeitslosengeld II befasst. Acht Entscheidungen in der Hauptsache habe es dazu gegeben, die alle die entsprechenden Regelungen bestätigt hätten. Bisher sei jedoch noch keine dieser Entscheidungen in zweiter Instanz vom Landessozialgericht Potsdam beschieden worden.

In der Wikipedia gibt es den weiterführenden Artikel „Arbeitslosengeld II“.

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Quellen