Abgeordneter versuchte Schusswaffe in sächsischen Landtag schmuggeln zu lassen

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Artikelstatus: Fertig 15:30, 16. Dez. 2006 (CET)
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Eingang des sächsischen Landtages

Dresden (Deutschland), 16.12.2006 – Gegen den 66-jährigen Klaus-Jürgen Menzel, Mitglied des sächsischen Landtags und ehemaliges Mitglied der Landtagsfraktion der als rechtsextrem eingestuften NPD wurde ein vorläufiges Hausverbot verhängt, nachdem bei einer Routinekontrolle am Dienstagabend gegen 20:30 Uhr ein mit Schreckschusspatronen geladener Revolver Kaliber .38 in der Tasche eines „Leibwächters“ Menzels gefunden wurde. Der Bodyguard war auf dem Weg auf die Zuschauertribüne kontrolliert worden.

Klaus-Jürgen Menzel war bereits früher dadurch aufgefallen, dass er Gewehrhülsen in den Landtag geschmuggelt und sich öffentlich zu Adolf Hitler bekannt hatte. Ihm werden auch Kontakte zu den als militant geltenden neonazistischen „Freien Kameradschaften“ nachgesagt. Nach Landtagsangaben gilt das Hausverbot nun bis zur Klärung des Verhaltens von Klaus-Jürgen Menzel. Mehrere Abgeordnete des Landtages gaben gegenüber Landtagspräsident Erich Iltgen an, sich persönlich durch den Abgeordneten bedroht zu fühlen.

Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen den ehemaligen NPD-Abgeordneten eingeleitet. Nach Angaben von Parlamentssprecher Ivo Klatte besitzt Menzel keinen gültigen Waffenschein mehr. Nach Informationen der Sächsischen Zeitung besaß der ehemalige Abgeordnete diesen seit 1973. Er sei ihm aber 2002 entzogen worden, nachdem er in mehreren Strafverfahren als unzuverlässig eingestuft worden war. Weiterhin gab Menzel gegenüber der Sächsischen Zeitung an, weitere Waffen im europäischen Ausland zu haben.

Heinz Eggert, der frühere sächsische Innenminister, meinte dazu, nach seinem Wissen habe in der gesamten bundesdeutschen Geschichte noch kein solcher Fall von Waffenschmuggel durch einen Volksvertreter stattgefunden.

Menzel, dem noch weitere Gesetzesverstöße vorgeworfen werden, wurde im November 2006 wegen Nichtbezahlung von Schulden gegenüber einer Gläubigerin aus der NPD-Fraktion des sächsischen Landtages ausgeschlossen. Zwei Abgeordnete haben Menzel wegen Volksverhetzung verklagt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen uneidlicher Falschaussage und versuchter Strafvereitelung. Einem rechtsextremen Schläger soll er in einer Gerichtsverhandlung ein falsches Alibi verschafft haben.

Die NPD bemüht sich derzeit in einem formellen Ausschlussverfahren Menzel aus Gründen, die nichts mit dem Mitführen von Waffen zu tun haben, auch aus der Partei auszuschließen.

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Quellen