14 Tage Jugendarrest wegen Schulschwänzens für 16-jährige Schülerin

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Artikelstatus: Fertig 20:25, 8. Feb 2007 (CET)
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Görlitz (Deutschland), 08.02.2007 – Über drei Wochen war eine 16-jährige Schülerin aus Görlitz im Schuljahr 2005/2006 dem Unterricht ferngeblieben. Ein Richter hatte die Schülerin bereits im Dezember des vergangenen Jahres zu zwei Wochen Gefängnis verurteilt, die das Mädchen am 7. Mai antreten muss. Dem Urteil waren Bußgelder des zuständigen Ordnungsamtes vorausgegangen, die jedoch nicht bezahlt wurden. Die Fristen für 37 Stunden gemeinnützige Arbeit, die die Schülerin ersatzweise hätte ableisten können, ließ sie ungenutzt verstreichen. Daraufhin hatte das Ordnungsamt der Stadt beim Gericht einen „Ungehorsamsarrest“ beantragt.

Nachdem das Mädchen bei dem Gerichtstermin keine Einsicht für ihre Verpflichtung zum Schulbesuch gezeigt habe, müsse der Schülerin nun durch das Urteil „der Ernst ihrer Lage“ vor Augen geführt werden, erklärte der Richter. Ziel der Arreststrafe sei die Disziplinierung der Schülerin.

Am gestrigen Mittwochabend hatte die Schülerin über ihre Mutter mitteilen lassen, sie wolle nun doch lieber die gemeinnützigen Arbeitsstunden ableisten, als ins Gefängnis zu gehen. Der zuständige Richter Pech reagierte auf diese Meldung mit den Worten: „Wir sind hier nicht bei der Sendung ‚Wünsch Dir was‘.“ Er fügte hinzu: „Der Arrest ist ausgesprochen und Punkt. Irgendwann ist Schluss.“ Der Richter sagte gegenüber der Presse, er habe bereits im Jahre 2006 wegen unentschuldigten Fehlens zwei einwöchige Arreststrafen ausgesprochen.

Die bildungspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion der Grünen, Astrid Günther-Schmidt, kritisierte das Urteil: „Ich frage mich, was die Schülerin im Gefängnis lernen soll.“ Für besonders fragwürdig halten die Grünen den Umstand, dass die Strafe während der Schulzeit abgeleistet werden soll.

Nach Angaben des sächsischen Kultusministeriums sind im Jahr 2005 in Sachsen 6.016 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Schulschwänzens eingeleitet worden.

Nach einer Studie aus dem Jahr 2004 mit dem Titel „Man nennt sie Schulschwänzer“ reagierten viele Schulen auf das Problem des Schulschwänzens häufig hilflos. Die Studie hatte ergeben, dass das Problem des Schulschwänzens bereits in jungen Jahren beginne. Über 60 Prozent der Unterrichtsverweigerer sind danach zwischen zwölf und 14 Jahre alt. Aus Schulschwänzern würden bald Schulverweigerer werden, die schließlich den Anschluss an den schulischen Lernprozess ganz verlören und schließlich ohne Abschluss die Schule verließen.

Die Ursachen für das Schulschwänzen liegen dabei vor allem im privaten und familiären Umfeld der Schüler. Persönliche Probleme, Misserfolge in der Schule, Ausgrenzung und Probleme mit den Eltern spielen eine Rolle. Der Anteil von Schulschwänzern an der Gesamtheit der Schüler einer Schule variiert dabei je nach gewählter Schulform. Besonders hoch ist der Anteil von Schulschwänzern bei Berufs-, Haupt- und Sonderschulen.

Die Kultusbürokratie geht mit dem Problem unterschiedlich um. Das neue Schulgesetz von Nordrhein-Westfalen ermöglicht nun auch die Verhängung von Bußgeldern gegen Schulschwänzer, nicht wie vorher üblich gegen ihre Eltern. Ersatzweise können die Ordnungsämter auch gemeinnützige Arbeit anordnen. Wer während seiner Unterrichtszeit beim Schwänzen erwischt wird, muss in Nordrhein-Westfalen mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen.

Die niedersächsische Landesregierung ging einen anderen Weg. In einem Modellversuch des Jahres 2004 wurde ein „Programm zur Vermeidung unentschuldigten Fehlens in der Schule“ aufgelegt, das drei Maßnahmen im Falle des Schulschwänzens vorsah: Informationsaustausch zwischen Schule und Elternhaus im Falle eines unentschuldigten Fehlens, Einrichtung so genannter Helferteams zur Erarbeitung und Betreuung bei individuellen Hilfen für die Delinquenten sowie verstärkte Kontrollen der Polizei an typischen Aufenthaltsorten von Schulschwänzern wie Kaufhäusern, Bahnhöfen und so weiter. An dem Modellversuch nahmen 78 Experimentalschulen und 65 Kontrollschulen in den Städten Hannover, Delmenhorst und Osnabrück sowie im Landkreis Friesland teil.

Eine Evaluation dieses Modellversuchs kam zu positiven Schlussfolgerungen hinsichtlich der Wirksamkeit der vereinbarten Maßnahmen. Der Umfang des Schulschwänzens konnte bedeutend verringert werden. Die Schulen gingen vermehrt zu pädagogischen Maßnahmen zur Vermeidung von Unterrichtsversäumnissen über. Die Zusammenarbeit zwischen sozialen Diensten, Schulen und Beratungsstellen sowie der Polizei konnte verbessert werden.

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Quellen